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Postulat zum Neophytenmanagement von Kanton geschlossen

Kanton muss Neophytenmanagement hohe Priorität zuweisen

Bei Direktzahlungskürzungen durch die Ausbreitung z. B. der kanadischen Goldrute von kantonseigenen Flächen übernimmt der Kanton den Ausgleich. Bild: Adobe Stock
Ein Postulat von 2019 forderte vom Kanton, dass Präventionsmassnahmen gegen invasive Neophyten auf kantonseigenen Flächen durchgeführt werden müssen. Nun wurde der Vorstoss geschlossen mit der Ergänzung, dass Aufwände aufgrund von Ausbreitungen auf Nachbarparzellen entschädigt werden müssen. 

Bereits im Dezember 2019 hat Daniel Wäfler mit zwei mitunterzeichnenden Kantonsräten ein Postulat eingereicht, welches vom Kanton fordert, Präventionsmassnahmen gegen invasive Neophyten auf kantonseigenen Flächen durchzuführen. Dabei wurde der Regierungsrat beauftragt, konkrete Praxisrichtlinien zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Diese Forderung wurde gestellt, weil in einer vorherigen Antwort zur Bekämpfung von invasiven Neophyten auf kantonalen Flächen ganz klar hervorging, dass das Freihalten von kantonseigenen Flächen nicht vollumfänglich sichergestellt werden kann.

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