Aktuelles ZBV
Auf den Punkt gebracht

Eigentlich bleibt nur Kopfschütteln übrig

Ferdi Hodel, Geschäftsführer des ZBV, bringt es auf den Punkt. Bild: ZBV
Ferdi Hodel, Geschäftsführer ZBV

Wer erinnert sich noch an die Kulturlandinitiative der Grünen Partei von 2012? Mit einem überraschenden JA hat das Zürcher Volk dem Schutz der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen zugestimmt. 4 Jahre lang dauerte es, bis mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes die Umsetzung dieser Initiative auf dem Tisch lag. 

Der ZBV und die grüne Partei haben sich gemeinsam für diese Umsetzung eingesetzt und dies gegen sämtliche bürgerlichen Parteien. Auch die kantonale Baudirektion hat die Teilrevision als unnötig bekämpft und darauf hingewiesen, dass dieser Humusverwertungszwang nichts bringt und bereits bestens funktioniert. Dies entgegen der gängigen Praxis, dass wertvoller Oberboden mehrheitlich als Abfall in Deponien entsorgt worden ist. 

10 Jahre später scheint man innerhalb der Baudirektion immer noch nach verbindlichen Lösungen zu suchen. Insbesondere die Fachstelle Bodenschutz bemüht sich intensiv, scheinbar aber ohne genügende gesetzliche Grundlage, um entscheidend in diesen Verwertungsprozess einzuschreiten. Die gängige heutige Praxis zeigt, dass die Verwertungspflicht des Oberbodens den Bauunternehmern überlassen wird. Sie müssen lediglich melden, wohin sie das wertvolle Material gebracht haben. Dies auch komplett örtlich unabhängig. 

Nun steht in einem grösseren Naturschutzgebiet im «Langen Riemen» in Wetzikon eine Abhumusierung von rund 800 LKW-Ladungen Material im Baubewilligungsverfahren bevor. Und wieder wird die Verwertung dem Bauunternehmer überlassen. Das kann und darf nicht sein, einmal mehr bleibt nur ein Kopfschütteln! Im Gegensatz dazu steht die sehr restriktive Umsetzung beim Neubau eines Gebäudes unserer Bauernfamilien. Im Rahmen der Baubewilligung muss durch den Bauherr bereits geklärt sein, wo und wie der abgetragene Boden sinnvoll für eine Bodenaufwertung verwendet wird. Für sein gewähltes Vorhaben braucht er zudem von der Fachstelle eine Genehmigung. Und das alles, auch wenn es sich nur um ein paar wenige LKW-Ladungen Material handelt. 

Es wäre eigentlich alles ganz einfach und auch noch ökologisch. Im Rahmen der Baubewilligung für die Abhumusierung im «langen Riemen» soll zwingend vorgegeben werden, wo das Material – so nahe wie möglich – für ein bereits bewilligtes Bodenaufwertungsprojekt verwendet werden soll. Nur so wird das wertvolle Gut Boden sinnvoll und ökologisch eingesetzt. Liebe Baudirektion, vor 10 Jahren habt ihr der Bevölkerung versprochen, dass diese Prozesse bestens funktionieren! Unsere damalige Wahrnehmung hat sich nicht geändert – es funktioniert immer noch nicht! 

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