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Kommentar der Woche

Die AP 2030 darf das Berggebiet nicht schwächen

Lukas Wyss mit dem Kommentar der Woche. Bild: zVg
Lukas Wyss, Sternenberg

Letzte Woche sind in der Rubrik der «Familie Richter» mehrere spannende Beiträge zum Thema «Landwirtschaftliches Einkommen» erschienen. Insbesondere der Anteil Direktzahlungen am Betriebsertrag war für mich interessant. Dass schweizweit 78%, im Kanton Zürich sogar 85%, des Umsatzes am Markt erwirtschaftet werden, zeigt deutlich auf, dass die Landwirtschaft nicht von den Direktzahlungen lebt, sondern diese bloss einen ergänzenden Charakter haben.

An der Winterversammlung des ZBV präsentierte Martin Haab viele wertvolle Forderungen an das BLW, wie die AP 2030 ausgestaltet werden könnte. Einzig der Idee, die Aufrechterhaltung der Dezentralisierung nicht mehr über das Agrarbudget zu finanzieren, stehe ich kritisch gegenüber. Gemäss Agrarbericht 2024 lag das landwirtschaftliche Einkommen 2023 im Berggebiet deutlich unter jenem im Talgebiet, sowohl pro Betrieb wie auch pro Familienarbeitskraft. Dass auch die Betriebe im Berggebiet einen wesentlichen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion leisten, zeigt das Beispiel vom eigenen Mutterkuhbetrieb in der Bergzone 2. Trotz einem Anteil von 25% BFF an der LN machen die Direktzahlungen nur 32% vom Betriebsertrag aus. Die restlichen zwei Drittel des Umsatzes werden am Markt erwirtschaftet. Natürlich gibt es im Berggebiet Betriebe mit einem deutlich höheren Anteil an Direktzahlungen, solche Betriebe können aber auch im Talgebiet gefunden werden. Daher darf aus meiner Sicht die Berglandwirtschaft nicht als staatlich finanzierte Landschaftspflege ohne wesentlichen Beitrag zur Nahrungsmittelproduktion betrachtet werden.

Die Fördermassnahmen für das Berggebiet aus der AP auszuschliessen, würde wohl auch innerlandwirtschaftlich den Graben zwischen Berg- und Talgebiet vertiefen und ein geeintes Auftreten erschweren. Gerade dieses geeinte Auftreten der gesamten Landwirtschaft ist aus meiner Sicht zentral, um die nötigen Mehrheiten zugunsten der Landwirtschaft zu erreichen. Daher bin ich der Meinung, dass die Berglandwirtschaft auch weiterhin über das Landwirtschaftsbudget finanziert werden muss und dieses zu erhöhen ist. Denn das landwirtschaftliche Einkommen pro Familienarbeitskraft muss sowohl im Tal- als auch im Berggebiet endlich wieder steigen.

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