Auf den 1. Januar 2025 gab es Anpassungen bei der Strukturverbesserungsverordnung (SVV). Der Kanton Zürich hat bei der Subventionierung ebenfalls Änderungen vorgenommen und bei den Umweltmassnahmen vereinfachte Formulare erstellt.
In der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) ist geregelt, welche Massnahmen durch den Bund gefördert werden. Die Verordnung wird periodisch überarbeitet. Der Bund kann Massnahmen anpassen, Beiträge auslaufen lassen oder neue Unterstützungsmöglichkeiten in die Verordnung aufnehmen. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur (ALN) hat seine Subventionspauschalen ebenfalls angepasst. Wie bereits durch den Strickhof kommuniziert, subventioniert der Kanton Zürich per 1. Mai 2025 auch Feldroboter und E-Traktoren. Subventionsgesuche können schon jetzt eingereicht werden.
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