Ab 2025 werden im Kanton Zürich 100 Proben auf Pflanzenschutzmittel untersucht. In den letzten Jahren wurden ca. 5 Prozent der Stichproben beanstandet. Mängel führen zu Kürzungen von Direktzahlungen, abhängig vom Verstoss und der betroffenen Fläche.
Der ÖLN verlangt eine korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das heisst, es dürfen nur Wirkstoffe eingesetzt werden, die für die jeweilige Kultur vom Bund zugelassen sind. Speziell eingeschränkt ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Programmen für die Produktionssystembeiträge «Bio», «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» und «Verzicht auf Herbizide».
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