ABO Aktuelles ZBV
Das Team Direktzahlungen des ALN informiert

Überprüfung von Pflanzenschutzrückständen

Um den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zu überprüfen, nimmt der Kanton Pflanzenproben auf Landwirtschaftsbetrieben und untersucht diese mittels einer grossen Analyse-Bandbreite auf Wirkstoffe. Bild: Adobe Stock
Ab 2025 werden im Kanton Zürich 100 Proben auf Pflanzenschutzmittel untersucht. In den letzten Jahren wurden ca. 5 Prozent der Stichproben beanstandet. Mängel führen zu Kürzungen von Direktzahlungen, abhängig vom Verstoss und der betroffenen Fläche. 

Der ÖLN verlangt eine korrekte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das heisst, es dürfen nur Wirkstoffe eingesetzt werden, die für die jeweilige Kultur vom Bund zugelassen sind. Speziell eingeschränkt ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in den Programmen für die Produktionssystembeiträge «Bio», «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» und «Verzicht auf Herbizide». 

Weiterlesen mit dem Zürcher Bauer+ Abo

Erhalte unlimitierten Zugriff auf alle Artikel vom Zürcher Bauer – Jetzt 31 Tage kostenlos testen.

Kommentare werden geladen

Suchen Sie nach Themen, Artikeln und mehr...​

Resultate werden geladen

Themen