Als Antwort auf die Resolution des ZBV bezüglich Abhumusierung der FFF nimmt die Baudirektion wie folgt Stellung: Erstens sind keine Fruchtfolgeflächen von bester Qualität, d.h. Nutzungseignungsklassen 1 und 2, betroffen. Die aktuelle Bodenkartierung hat – entgegen den Angaben auf der Karte im GIS-Browser – ergeben, dass die Böden nur den Nutzungseignungsklassen 3, 4, 7 und 9 entsprechen (wovon 7 und 9 nicht zu den Fruchtfolgeflächen zählen).
Im aktuellen GIS-Eintrag (8.4.2025) handelt es sich bei der Gesamtfläche in Marthalen von knapp 2,5 Hektaren um ca. 50 Prozent der NEK 1 und 2 und 50 Prozent der NEK 4. Uns nun zu unterstellen, wir würden nicht korrekt informieren, ist unfair. Immerhin verwenden wir die aktuellen und offiziellen GIS-Einträge des Kantons. Eine Gegenfrage darf erlaubt sein: Wenn der Kanton neuere Daten besitzt, warum werden diese nicht mit der Öffentlichkeit geteilt?
Die Neukartierung des Kantons zeigt massive Rückstufungen von 2 bis 5 Klassen. Als Begründung heisst es, sie wären mehrheitlich steinig und flachgründig. Ich wage die Behauptung, diese Böden waren bei der letzten Kartierung genau gleich flachgründig und steinig. Solche massiven Unterschiede bei der Kartierung des identischen Bodens lässt als einzige Erklärung zu, dass neue Methoden und Grundlagen angewandt wurden. In der Tat hat der Bund die FFF-Kriterien neu geregelt, dies in Abweichung zur bestehenden Anwendung im Kanton Zürich. Der Bund hat dabei den Kanton Zürich aufgefordert, die neuen Grundlagen künftig verbindlich anzuwenden.
Das Beispiel in Marthalen lässt aufhorchen. Bedingt durch die neuen Bundesvorgaben werden demnach insbesondere flachgründige Böden drastisch abgestuft und teilweise sogar nicht mehr als FFF anerkannt. Aktuell haben wir im Kanton Zürich noch 44 604 ha FFF. Das heisst, wir haben noch eine Reserve von 0,5% – also eigentlich gar nichts mehr. Damit muss die ganze Kartierung der FFF im Kanton Zürich sehr kritisch hinterfragt werden und es besteht der Verdacht, dass der Kanton Zürich die Bundesvorgaben bezüglich FFF nicht mehr erfüllt.
Zum Schluss noch eine brisante Beobachtung: Der ZBV kennt derzeit mehrere Projekte, bei denen die Fachstelle Naturschutz ihre Planungen mit der Rückstufung der Böden rechtfertigt (teilweise mit Flächen, die nicht mehr als FFF gelten). Demnach ist unsere Resolution von noch viel grösserer Bedeutung – Abhumusierungen von FFF überschreiten die rote Linie und sind tabu. Entsprechende Projekte sollen bekämpft werden.