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Medienmitteilung des Zürcher Bauernverbandes

Abhumusierung in Marthalen: Die rote Linie ist überschritten

Die betroffene Fruchtfolgefläche in Marthalen. Bild: zVg
Der Zürcher Bauernverband wehrt sich gegen das Abhumusierungsprojekt in Marthalen. Fruchtfolgeflächen sollen nicht abhumusiert werden dürfen. Bei sinnvoll erscheinenden Projekten soll zudem die Wiederverwertung des Bodens bewilligt, bekannt und regional sichergestellt sein.

Der Zürcher Bauernverband verurteilt die geplante Abhumusierung auf einer Fruchtfolgefläche in Marthalen aufs Schärfste. Auf der kantonseigenen Parzelle, die derzeit von einem Landwirt bewirtschaftet wird, soll laut Fachstelle Naturschutz im Zuge eines Naturschutzprojekts der fruchtbare Oberboden – Boden der höchsten Nutzungseignungsklasse – abgetragen werden. 

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