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Nachgefragt bei …

Nur bei öffentlichem Interesse dürfen FFF beansprucht werden

Ursina Wiedmer ist stellvertretende Amtschefin des ALN und Leiterin der Fachstelle Naturschutz. Bild: zVg

«Nur bei überwiegend öffentlichem Interesse dürfen FFF beansprucht werden»

In den letzten Wochen wurde viel über die Abhumusierung von Fruchtfolgeflächen in Marthalen diskutiert. Nun nimmt Ursina Wiedmer, stellvertretende Amtschefin des Amts für Landschaft und Natur und Leiterin der Fachstelle Naturschutz, dazu Stellung.
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