Pflanzliche Fleischersatzprodukte dürfen künftig nicht mehr mit dem Namen einer Tierart bezeichnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Grundsatzentscheid des Bundesgerichts war wegen seiner Tragweite für die Deklaration von Lebensmitteln mit Spannung erwartet worden. Nun steht fest: Die veganen Produkte, die Auslöser für den Entscheid waren, haben ihren Markt und werden sich darin entwickeln. Bei der Deklaration darf aber nicht mit Zweideutigkeit gespielt werden.
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