Nach anfänglichen Engpässen bei der Verfügbarkeit des Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit sind inzwischen genügend Impfdosen verfügbar, dass alle gewillten Landwirte ihre Tiere impfen können. Der Bund beteiligt sich an den Kosten, jedoch nur, wenn die Impfungen rechtzeitig gemeldet werden.
Am 1. April hat die vektorfreie Zeit der Blauzungenkrankheit geendet. Es muss also wieder mit Ansteckungen gerechnet werden. Im Gegensatz zum Vorjahr wird das Veterinäramt jedoch keine Betriebe mehr sperren. Einzig während der Abklärungen kann eine mündliche, vorübergehende Sperrung ausgesprochen werden. Es gilt eine dringliche Impfempfehlung sowie die Notwendigkeit, Massnahmen zu ergreifen, um die Tiere vor den Vektoren zu schützen und die Mückenpopulation zu reduzieren.
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