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Auf den Punkt gebracht

Eigentum ist zu schützen – aber es gibt Ausnahmen

Der Geschäftsführer des ZBV, Fredi Hodel, bringt es diese Woche auf den Punkt. Bild: ZBV

Eigentum ist zu schützen – aber es gibt Ausnahmen

Ferdi Hodel, Geschäftsführer ZBV

In einer Anfrage vom 5. Mai aus dem grün-linken Lager wurde bezüglich der Abhumusierung in Marthalen unter anderem folgende Frage gestellt: Lässt sich der Kanton vom Zürcher Bauernverband vorschreiben, welche Naturschutzprojekte realisiert werden dürfen und welche nicht? 

Scheinbar geht man in dieser Anfrage davon aus, dass der Natur- und Heimatschutzfonds Eigentümer der Fläche ist und dementsprechend auch allein entscheiden soll, was damit passiert. Eigentlich schon fast zynisch, wie genau diese Kreise plötzlich das Eigentum hochhalten wollen – wenn es dann aber um Enteignungen, Schutzverordnungen und Pufferzonen geht – dann soll genau dieses Eigentum plötzlich keine Rolle mehr spielen?

Selbstverständlich anerkennt die Landwirtschaft die Rechte des Eigentums vollumfänglich. Dies aber immer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Im Raumplanungsgesetz ist der Umgang mit Fruchtfolgeflächen klar geregelt. Und genau deswegen sind wir dezidiert der Meinung, dass die Zerstörung von FFF rechtswidrig ist. Wenn die Eigentümerin entscheidet, dass Flächen extensiviert werden müssen, dann haben wir das natürlich zu akzeptieren. Jedoch sind für uns die Zerstörung der FFF und eine Extensivierung der Bewirtschaftung zwei völlig unterschiedliche Unterfangen. 

Aktuell erarbeiten wir mit unseren Fachleuten ein Positionspapier, welches der ZBV-Vorstand im Juni zu verabschieden hat. Darin möchten wir verbindlich festschreiben, wo genau die rote Linie des Verbandes künftig sein soll. Dies ist die konsequente Umsetzung des einstimmigen Entscheides unserer Delegiertenversammlung.

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