ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung

Änderungen bei den Investitionshilfen

Die Zürcher Landwirtschaftliche Kreditkasse vergibt zinslose Investitionskredite, die ausserhalb der Belastungsgrenze grundpfandrechtlich sichergestellt werden. Bild: Adobe Stock
Für die Finanzierung eines landwirtschaftlichen Bauprojektes sind Investitionshilfen nicht nur nützlich, sondern meistens zwingend notwendig.

Gestützt auf die Strukturverbesserungsverordnung vergibt die Zürcher Landwirtschaftliche Kreditkasse (ZLK) zinslose Investitionskredite, welche ausserhalb der Belastungsgrenze grundpfandrechtlich sichergestellt werden. Betriebe in der Hügel- und Bergzone können zudem über die ZLK Bundessubventionen beantragen. Die zugrunde liegende Verordnung wurde nun vom BLW punktuell angepasst.

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