ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts

Verbesserung der Stellung des Ehepartners

Die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts sieht vor, dass Landwirtschaftsland nur von Personen erworben werden kann, die es selber bewirtschaften wollen. Bild: pixabay.com
Die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts soll die Selbstbewirtschaftung stärken, Ehepartner absichern und das landwirtschaftliche Unternehmertum fördern. Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Januar 2025.

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage verfolgt der Bundesrat drei Ziele. Zum einen ist dies die Stärkung der Familienbetriebe, die Verbesserung der Stellung des Ehepartner sowie die Stärkung des Unternehmertums.

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