Direktzahlungs-Kürzungen – Auf was ist zu achten?
Im Anhang 8 der DZV liegen die Grundlagen vor. Detaillierte Beschreibungen der Kontrollpunkte und Mängel können danach unter www.blw.admin.ch/de/anwendung-acontrol gefunden werden.
Berechnungsweise
Als Grundsatz gilt: Kürzungen werden immer für das Beitragsjahr (1.1.-31.12.) berechnet, in dem die Kontrolle durchgeführt wurde. Je nach Zeitpunkt könnte die Kürzung erst im Folgejahr umgesetzt werden. Für den ökologischen Leistungsnachweis (Kap. 2.2 ff., S.127, DZV-Weisungen) erfolgen die Kürzungen mit Abzügen von Pauschalbeträgen, von Beträgen pro Einheit und über die Vergabe von Punkten, die folgendermassen in Beträge umgerechnet werden: Summe der Punkte minus 10 Punkte, dividiert durch 100 und dann multipliziert mit 1000 Franken pro Hektar LN des Betriebs.
Beispiel Nährstoffbilanz
Überschreitet eine Bilanz für das Jahr 2024 den P-Bedarf um 6% (statt neu ausgeglichen 100%), dann gelten pro 1% 5 Punkte, also multipliziert = 30 Punkte. Nach der oben beschriebenen Berechnungsweise ergeben sich für 20 Punkte Fr. 200.–/ha. Der ZBV-Beratungsdienst steht gerne persönlich für Erläuterungen zur Verfügung.