Betriebswirtschaftliche Beratung
Tipp der Woche

Direktzahlungs-Kürzungen – Auf was ist zu achten? 

DZ-Kürzungen können sehr ärgerlich sein. Für einen allfälligen Rekurs sind die Weisungen der DZV heranzuziehen. Bild: ZBV

Direktzahlungs-Kürzungen – Auf was ist zu achten? 

Direktzahlungs-Kürzungen oder gar -Streichungen sind immer mit vielen Fragen und Unsicherheiten behaftet. Es empfiehlt sich, die betriebsspezifischen Zahlen anhand der Direktzahlungsverordnung (DZV) zu überprüfen. 
René Bünter, ZBV-Beratungsdienst

Im Anhang 8 der DZV liegen die Grundlagen vor. Detaillierte Beschreibungen der Kontrollpunkte und Mängel können danach unter www.blw.admin.ch/de/anwendung-acontrol gefunden werden. 

Berechnungsweise

Als Grundsatz gilt: Kürzungen werden immer für das Beitragsjahr (1.1.-31.12.) berechnet, in dem die Kontrolle durchgeführt wurde. Je nach Zeitpunkt könnte die Kürzung erst im Folgejahr umgesetzt werden. Für den ökologischen Leistungsnachweis (Kap. 2.2 ff., S.127, DZV-Weisungen) erfolgen die Kürzungen mit Abzügen von Pauschalbeträgen, von Beträgen pro Einheit und über die Vergabe von Punkten, die folgendermassen in Beträge umgerechnet werden: Summe der Punkte minus 10 Punkte, dividiert durch 100 und dann multipliziert mit 1000 Franken pro Hektar LN des Betriebs. 

Beispiel Nährstoffbilanz

Überschreitet eine Bilanz für das Jahr 2024 den P-Bedarf um 6% (statt neu ausgeglichen 100%), dann gelten pro 1% 5 Punkte, also multipliziert = 30 Punkte. Nach der oben beschriebenen Berechnungsweise ergeben sich für 20 Punkte Fr. 200.–/ha. Der ZBV-Beratungsdienst steht gerne persönlich für Erläuterungen zur Verfügung. 

 

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