Die Buchhaltung einer Gemeinschaft ist komplizierter als die eines Familienbetriebs. Es muss unterschieden werden, was zur Gemeinschaft gehört und was zum Eigentümer.
Eine Gemeinschaft muss, genau wie jeder andere Landwirtschaftsbetrieb, eine Buchhaltung führen. Dort gehört aber nur das hinein, was die Gemeinschaft betrifft. Für die Liegenschaft muss eine separate Buchhaltung geführt werden.
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