Eine Abmachung kann mit einem Handschlag besiegelt werden und hat die gleiche Gültigkeit wie ein schriftlicher Vertrag. Trotzdem empfiehlt es sich, schriftliche Verträge abzuschliessen.
Bei Hofübergaben oder der Verpachtung von ganzen Betrieben werden schriftliche Verträge gemacht. Anders sieht es häufig bei Pacht- oder Darlehensverträgen aus. Dies ist kein Problem, solange sich die Beteiligten einig sind. Wenn aber Unstimmigkeiten auftreten, möchte man doch lieber ein schriftliches Dokument in den Händen haben.
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