ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Forderungen des ZBV bezüglich Umsetzung RPG2

Der Kanton muss die Spielräume nutzen

Der Kanton kann bei Ein- und Umzonungen Gebiete in Bauzonen bezeichnen, in denen die Geruchsbestimmungen weiterhin der ursprünglichen Nutzung entsprechen. Bild: Adobe Stock
Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Raumplanungsverordnung verabschiedet. Für die Kantone gibt es genug Spielräume. Der ZBV fordert, dass diese zu Gunsten der Landwirtschaft genutzt werden.

Das Parlament hat in den Beratungen gezielt vorteilhafte Lösungen für die zonenkonforme Landwirtschaft gefordert. Für die Umsetzung auf kantonaler Ebene gibt der Bundesrat entsprechend Spielräume. Der ZBV hat die möglichen Spielräume analyisiert und dem Kanton übermittelt mit der Aufforderung, eine für die Landwirtschaft optimale Lösung zu finden. Die Spielräume betreffen die folgenden Punkte:

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