In letzter Zeit häufen sich Fragen zu Durchleitungen. Institutionen, die Durchleitungen verlangen, wollen Wasser- und Strom-Leitungen durch landwirtschaftliche Nutzflächen führen und vergessen, dass es dazu Regeln gibt.
Gemäss Gesetz ist jeder Grundeigentümer verpflichtet, Durchleitungen von Röhren und Leitungen zur Versorgung und Entsorgung gegen volle Entschädigung zu gestatten, wenn ein anderes Grundstück sonst nicht oder nur mit unverhältnismässigen Kosten erschlossen werden kann. Das heisst, dass ein Eigentümer eine Durchleitung durch sein Grundstück dulden muss, ausser es gibt bessere Alternativen. Die Gemeinde oder die Firma, die das Durchleitungsrecht fordert, muss vorweissen, dass Alternativen unverhältnismässig höhere Kosten verursachen würden.
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