Nach oft langen Monaten und gar Jahren der Vorbereitungen, Vorabklärungen, Aktenergänzungen, Projektänderungen und Klärungen zur Finanzier- und Tragbarkeit liegt sie nun endlich da – die Baubewilligung. Aber was bedeutet der verfügte «Beseitigungsrevers» und erst noch als Bedingung formuliert inklusive Grundbuch-Eintrag?
Ein «Revers» bedeutet frei übersetzt eine Verpflichtung; also eine Auflage für die Baufreigabe. Dies kann die Bauherrschaft sehr unerwartet treffen. Besonders beschäftigt eine solche Auflage, wenn nach oft grossem zeitlichem und finanziellem Aufwand und eine zusätzliche Hürde auftaucht.
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