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Bewirtschafterwechsel für Direktzahlungen melden

Stichtag für die Meldung eines Bewirtschafterwechsel rückwirkend per 1. Januar des Beitragsjahres ist der 1. Mai. Bild: Adobe Stock
Bei einer Hofübernahme muss der Wechsel des Bewirtschafters bei der Abteilung Direktzahlungen vom Kanton Zürich gemeldet werden. Mit der Anpassung bei den Direktzahlungen erfolgt die Änderung auch bei angeschlossenen Stellen.

Ein Bewirtschafterwechsel muss vollständig und fristgerecht gemeldet werden, damit die Direktzahlungen im gewünschten Beitragsjahr auf den neuen Bewirtschafter laufen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte für Betriebe im Kanton Zürich, die neu übernommen wurden.

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