Es gibt viele Betriebe, die im Eigentum einer Erbengemeinschaft sind. Der Betrieb ist verpachtet, doch nun soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Wie soll man nun vorgehen?
Zuerst muss geklärt werden, ob ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder dessen Nachkomme den Betrieb selber bewirtschaften möchte. Denn diese Personen könnten einen Zuweisungsanspruch oder ein Vorkaufsrecht haben.
In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall ist und der Betrieb an eine Person ausserhalb der Erbengemeinschaft verkauft werden soll.
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