Bei einer Hofübergabe oder Verpachtung wird die UID-Nummer auf «inaktiv» gesetzt. Damit kann ein bisheriger Landwirt keinen Antrag auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer eingeben. Was ist dann zu tun?
Mit der Umstellung auf die digitale Erfassung der Rückforderung gibt es im Normalablauf Fälle, die in die Zwickmühle geraten. Es betrifft Landwirte, die die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgeben. Wenn sie nämlich den Betrieb familien-intern oder -extern verkaufen oder den Betrieb verpachten, wird ihre UID-Nummer deaktiviert und sie können sich nicht mehr einloggen. Damit können sie ihren Anspruch auf Rückerstattung nicht mehr geltend machen. Doch es gibt eine Lösung. Auf Anfrage empfiehlt der Schweizer Zoll folgendes Verfahren:
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