Brennt der Stall nieder oder wird die Maschinenhalle verschüttet, ist ein Weiterarbeiten oft nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Die Tiere müssen dennoch versorgt werden, Feld- und Ernte-Arbeiten sind weiterhin nötig, während gleichzeitig Einnahmen ausfallen.
Neben dem Sachschaden entsteht häufig ein erheblicher Mehraufwand: Tiere werden in einem fremden Stall untergebracht, es fallen Miet- und zusätzliche Fahrtkosten an oder es muss ein Notstall errichtet werden. Auch Direktzahlungen können betroffen sein – etwa wenn die Übergangslösung die Anforderungen beispielsweise von
Damit solche Situationen nicht existenzbedrohend werden, empfiehlt sich der Einschluss des Betriebsunterbruchs in der Betriebsversicherung. Diese deckt Ertragsausfälle und notwendige Mehrkosten für die Weiterführung des Betriebs. Wichtig ist eine korrekt berechnete Versicherungssumme, abgestimmt auf die individuelle Betriebsstruktur.
Standardmässig wird oft eine Haftzeit von 24 Monaten angeboten. Erfahrungsgemäss dauert der Wiederaufbau eines Stalles jedoch länger – insbesondere aufgrund von Bewilligungsverfahren. Deshalb kann eine Haftzeit von 36 Monaten sinnvoll sein, um ausreichend finanziellen Schutz zu gewährleisten.