Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht in die Vernehmlassung geschickt. Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Änderungen?
Relevant sind vier Punkte. Der Ehepartner erhält künftig ein Vorkaufsrecht im zweiten Rang, direkt hinter den Nachkommen, aber vor Geschwistern und deren Nachkommen. Die Belastungsgrenze für landwirtschaftliche Grundstücke wird angehoben. Güterrechtliche Ansprüche sollen auch ausserhalb
dieser Belastungsgrenze abgesichert werden können. Bei der Zuweisung zum Ertragswert wird die Dauer für die Aufrechnung von Investitionen verlängert. Besonders relevant erscheint mir jedoch die Ausweitung der Ausnahmebestimmungen für Käufe durch Nicht-Selbstbewirtschafter in Schutzzonen. Diese Regelung schliesst nun auch Objekte von nationaler Bedeutung gemäss NHG ein.
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