ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Mit Vorsorge-Auftrag die Behördeneinwirkung minimieren

Gute Selbstvorsorge mit dem Vorsorge-Auftrag (VA)

Vorsorge-Auftrag handschriftlich erstellen. Bild: Aaron Burden, Unsplash
Mit dem seit 2013 gültigen Kindesund Erwachsenenschutz-Gesetz soll die Selbstbestimmung gestärkt werden.

Mit dem Vorsorge-Auftrag (VA) kann die auftraggebende Person eine andere Person damit betrauen und beauftragen, für sie zu handeln. Infrage kommen natürliche Personen, jedoch kann z.B. für den Bereich der Vermögenssorge auch eine juristische Person wie eine Bank oder ein Treuhandbüro beauftragt werden. Ebenso können mehrere Einzelpersonen mit Zuteilung von Kompetenzen eingesetzt und auch Ersatzpersonen bestimmt werden. Der VA kann als höchstpersönliches Recht nur selbst erstellt werden, es darf nicht delegiert werden.

Weiterlesen mit dem Zürcher Bauer+ Abo

Erhalte unlimitierten Zugriff auf alle Artikel vom Zürcher Bauer – Jetzt 31 Tage kostenlos testen.

Kommentare werden geladen

Suchen Sie nach Themen, Artikeln und mehr...​

Resultate werden geladen

Themen