Was für Ausbildungen oder fachliche Hintergründe haben die Personen, die bei der KESB Vorsorgeaufträge (VA) evaluieren?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) fungiert als eine hochspezialisierte, interdisziplinäre Fachbehörde, was bedeutet, dass ihre Mitglieder über vielfältige fachliche Hintergründe verfügen müssen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass an jedem Entscheid zwingend mindestens eine juristisch geschulte Person mitwirken muss. Ergänzt wird dieses Gremium je nach Fall durch Fachleute aus dem sozialen, psychologischen oder medizinischen Bereich.
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