ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Beraterecke des betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstes

Wenn der Bewirtschafterwechsel ansteht

Bei einem Bewirtschafterwechsel müssen einige Formulare bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. Bild: ZBV
Mit dem Jahreswechsel steht für einige Betriebe eine grosse Veränderung an. Betriebe werden übergeben oder übernommen, neu gepachtet, vom Ehepartner oder durch eine Gemeinschaft bewirtschaftet. 

Für die Übernahme eines Betriebs müssen zuerst die wichtigsten Eckpunkte schriftlich vereinbart werden. Mit diesem Übernahme- oder Pachtvertrag ist es aber nicht getan. Denn der künftige Bewirtschafter möchte normalerweise auch Direktzahlungen beziehen. Dafür muss er sich als selbständig erwerbend anmelden und ein Formular des Kantons Zürich ausfüllen.

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