ABO Betriebswirtschaftliche Beratung
Interview zum Fachteil

«Die Risikobeurteilung ist Sache der Kantone»

Johnny Fleury ist stv. Fachbereichsleiter für Betriebsentwicklung und Bodenrecht beim BLW. Bild: zVg

Welche Instrumente können angewendet werden für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit?

Die Prüfung der Finanzierung, Tragbarkeit und Wirtschaftlichkeit obliegt den Kantonen, die ergänzende Richtlinien für weitergehende Prüfungen oder Indikatoren erlassen können. Als Mindeststandard gilt, dass die Wirtschaftlichkeit nur dann gegeben ist, wenn die Gesamtverschuldung theoretisch innerhalb von 30 Jahren aus dem Cashflow des Betriebes zurückbezahlt werden kann. Massgeblich hierfür ist der in einer Planungsrechnung ermittelte jährliche Cashflow aus dem Betrieb und den Nebeneinkünften abzüglich der privaten Ausgaben im Durchschnitt von 5 Jahren. 

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