Mit Entscheid vom 12. Dezember 2023 hat das Bundesgericht ein Urteil gefällt, das auch hier einmal aufgegriffen und kommentiert werden sollte. Es ging um die Berechnung der SAK-Zuschläge aus selbst verarbeiteten Produkten.
Völlig praxisfremd hat das Bundesgericht im Dezember vor einem Jahr ein Urteil gefällt, das für die zukünftige Berechnungspraxis der SAK-Zuschläge beim Verkauf von selbst verarbeiteten Produkten erhebliche Auswirkungen haben könnte.
Kommentare werden geladen