Dabei geht rasch vergessen, dass dies entscheidende Zeitpunkte sind, welche am besten schriftlich zu dokumentieren sind: Zustand und allfällige Mängel von/an Gebäuden, Bepflanzung und/oder Zustand von Ackerflächen u.a.m. – Können die Dinge nicht direkt im Pachtvertrag festgehalten werden, so ist separat ein Antrittsprotokoll zu erstellen (meist bei ganzen Pachtbetrieben der Fall), welches zusammen mit dem Pachtvertrag aufzubewahren ist. – Massgebend sind diese Feststellungen nämlich meist erst nach vielen Jahren bei Pachtende. Wurden Zustände und Mängel zu Pachtbeginn nicht ausreichend festgehalten, so ist ein Nachvollzug bei Pachtende meist schwierig, und es kann zu langen und unerfreulichen Auseinandersetzungen kommen. Will man auf Nummer sicher gehen, sind in der heutigen Zeit sicher auch Bilddokumentationen hilfreich, die im Zweifelsfall bei späteren Uneinigkeiten wichtige Hinweise liefern können. Soll die Sache von unabhängiger Seite begleitet werden, so steht der betriebswirtschaftliche Beratungsdienst des ZBV gerne zur Verfügung.
Zum Jahresende, im Herbst oder teilweise im Frühjahr stehen verschiedentlich Neuantritte von Pachtland oder Pachtbetrieben an.
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