Betriebswirtschaftliche Beratung
Tipp der Woche

Baubewilligung für mobile Ställe

Mobile Ställe sind immer öfter anzutreffen. Bild: Adobe Stock
Im Kanton Zürich brauchen auch mobile Ställe auf Rädern eine Baubewilligung. Dies ist vielen Landwirten nicht bekannt. Aber auch auf den Gemeindeverwaltungen können solche Gesuche auf Probleme stossen.
Christian Weber, Beratungsdienst ZBV

Mobile Ställe sind vor allem in der Geflügelhaltung im Aufwind. Sie können fix fertig gekauft werden, sind im Verhältnis zu einem Gebäude günstiger und eignen sich mit ihrer Grösse und der Weidemöglichkeit der Tiere für die Direktvermarktung. Für die Schafweiden ist dieses Modell schon lange etabliert. Was vielen aber nicht bekannt ist, auch diese mobilen Ställe brauchen im Kanton Zürich eine Baubewilligung.

Da mobile Ställe keine fixen Standorte haben, kann die Bewilligung für eine oder mehrere Parzellen beantragt werden. Dieses Verfahren ist allerdings auf diversen Gemeindeverwaltungen nicht bekannt. Diese fordern dann Pläne mit eingezeichneten Standorten an. In diesem Fall hilft in der Regel das direkte Gespräch weiter. Optimalerweise wird das Gesuch daraufhin an den Kanton weitergeleitet oder es wird zumindest mit den Kanton Rücksprache genommen, was dann die Frage auch klärt.

Bei Fragen zu Baugesuchen unterstützt Sie der Beratungsdienst ZBV gerne.

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