Croissant, Kipferl oder Gipfeli – das halbmondförmige Gebäck ist weltbeliebt und je nach Land unter einem anderen Namen bekannt. Doch wer hat’s erfunden? Für einmal nicht die Schweizer, sondern der österreichische Unternehmer August Zang, der 1839 in Paris eine Wiener Bäckerei eröffnete. Schnell gewann das Kipferl an Bekanntheit und tauchte ab 1850 unter dem französischen Namen Croissant für Halbmond immer wieder auf den Tellern europäischer Geniesserinnen und Geniessern auf – gegen 1900 auch vermehrt als Gipfeli in der Schweiz. Heute zählt das Gipfeli zu den beliebtesten Backwaren der Schweiz. Wie und womit es hergestellt wird, dieser Frage sind wir auf den Grund gegangen.
Um ein Gipfeli herzustellen, wird zunächst ein Teigling produziert. Dieser kann entweder direkt weiterverarbeitet oder – häufig – vorproduziert, tiefgefroren gelagert und anschliessend bedarfsgerecht, auch am Verkaufsort, fertig gebacken werden.
Ein allfälliger Qualitätsunterschied ergibt sich aus den verwendeten Zutaten, der Herstellungstechnik oder dem Butteranteil – nicht jedoch daraus, ob es sich um einen Teigling handelt oder ob das Produkt frisch gebacken wird.
Hierzulande ist die Hiestand Schweiz AG, 1967 von Fredy Hiestand gegründet, eine Pionierin in der Herstellung von tiefgekühlten Gipfeli. Die «Gipfelikönigin» der Schweiz produziere heute jährlich 100 Millionen Gipfeli, sagt Adrian Stierli. Er leitet bei der Hiestand Schweiz AG den Bereich Forschung und Entwicklung. Mit den Hiestand-Backwaren beliefert werden der Schweizer Detailhandel, Tankstellen und die Gastronomie. «Für unsere Gipfeli verwenden wir wertvolle Rohstoffe aus der Schweiz», erklärt Stierli im Video und zeigt auf das Mehl, die Milch, die Butter und den Zucker vor ihm auf der Arbeitsfläche. Die markante Note erhält unser Gipfeli durch ein bisschen Sauerteig, das am Schluss beigegeben wird. Im Video verraten uns Adrian Stierli und Cornel Zimmermann, was ein richtig gutes Gipfeli ausmacht.
Wie im Video erwähnt, erzielt die Hiestand Schweiz AG rund 80 Prozent ihres Umsatzes mit Schweizer Backwaren, die auch hierzulande hergestellt werden. Damit zeigt Hiestand Schweiz, dass es durchaus möglich ist, Teiglinge wirtschaftlich und erfolgreich in der Schweiz zu produzieren.
Wie die Milch so der Weizen?
Einige Discounter importieren vorproduzierte Teiglinge aus dem Ausland in die Schweiz und backen diese vor dem Verkauf im Laden nur noch auf. Während der Import von importierten Backwaren steigt, bleibt die inländische Getreideproduktion stabil. Dies führt zu einer sinkenden Auslastung von lokalen Verarbeitern und so können Parallelen zur gegenwärtigen Situation in der Milchbranche gezogen werden:
Seit Monaten wird in der Schweiz mehr Milch gemolken, als verarbeitet werden kann. Mit der Schliessung des Werks Hochdorf der Hochdorf Gruppe fehlt aktuell die Verarbeitungskapazität von ca. 4-5 Prozent der Schweizer Milch. Nur ein geringfügiger Milch-Überschuss im eigenen Land führt nun also dazu, dass Bäuerinnen und Bauern ihre produzierte Milch entsorgen müssen – etwa in Biogas-Anlagen.
Ähnliche Szenarien drohen nun auch den getreideverarbeitenden Infrastrukturen in der Schweiz: Allein zwischen 2010 und 2019 wuchsen die Backwaren-Importe in die Schweiz von 92’000 auf 130’000 Tonnen pro Jahr, während die inländische Produktion stabil blieb – ein reales Problem für lokale Verarbeiter. Zudem sind Getreidebauern immer abhängiger von den wenigen «Big Playern»: Gerade einmal sieben grosse Schweizer Mühlen vermahlen die grosse Mehrheit von 80-90 Prozent des Schweizer Getreides.
Aber warum ziehen immer mehr Bäckereien und Supermärkte den Import bereits vorverarbeiteter Teiglinge der inländischen Herstellung von Backwaren vor? Die Antwort liegt unter anderem beim Grenzschutz. Denn für Teiglinge und Backwaren gilt dieser heute in der Schweiz nicht flächendeckend wie beim Brotgetreide. «Es gibt jedoch auch keine pauschale Importverbotsregel, Einfuhrbeschränkungen oder Mengenkontingente», nimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Interview am Ende dieses Beitrags Stellung.
Importiertes Brotgetreide ist also durch einen höheren Zollpreis besser geschützt als importierte Teiglinge. So macht der Grenzschutz bei Brotgetreide aus der EU etwa 67 Prozent des Importpreises aus, jener bei Mehl knapp 60 Prozent, bei Teiglingen nur noch 44 Prozent und bei den vorgebackenen Backwaren sinkt er auf 11 Prozent. Je stärker verarbeitet ein Produkt also ist, desto günstiger und einfacher ist sein Import aus dem Ausland in die Schweiz.
Und noch ein bedeutender Fakt: Konkret entfallen in der Schweiz auf den Preis eines Gipfelis nur rund fünf Rappen auf die Getreidekosten.
Transparente Deklaration erwünscht
Neben dem Grenzschutz ist auch der Aspekt der transparenten Deklaration nicht zu vernachlässigen. «Alle Betriebe, die Brot und Feinbackwaren verkaufen oder servieren, unabhängig davon, ob diese offen oder abgepackt angeboten werden, müssen das Produktionsland schriftlich deklarieren», sagt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Interview. Dabei gelte bei Aufbackprodukten grundsätzlich das Herkunftsland des importierten Tiefkühlprodukts als Produktionsland, und die Schweiz könne nur dann als Produktionsland angegeben werden, wenn hierzulande ein wesentlicher Verarbeitungsschritt erfolge. Doch wie und durch wen wird definiert, welche Verarbeitungsschritte als «wesentlich» bezeichnet werden?
Dass Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande im Laden auch wirklich sicher sein können, dass «Schweiz» drin ist, wo «Schweiz» draufsteht, ist nicht garantiert. «Natürlich stehen auch Grossverteiler in einem Konkurrenzkampf und versuchen, möglichst viele finanzielle Vorteile herauszuholen», erklärt Getreideproduzent Urs Wegmann in der aktuellen Podcast-Folge. Damit impliziert der Vizepräsident der Getreidesammelstelle Thalheim, dass Detailhändler ein klares Interesse daran haben dürften, importierte Ware als Schweizer Produkte zu deklarieren, und damit die Kundschaft mit Tiefstpreisen bei der Stange zu halten.
Dennoch äussert sich Boebner von BLV gegenüber «Familie Richter»: «Das blosse Backen eines importierten Teiglings gilt nicht als wesentlicher Verarbeitungsschritt.» Und auch Arbeitsschritte wie das Formen eines importierten Teigs oder einfache Veredelungen wie etwa das Bestreuen mit Körnern seien in der Regel nicht ausreichend, um die Schweiz als Produktionsland anzugeben. Massgebend sei vielmehr, ob durch die Verarbeitung in der Schweiz ein Produkt mit wesentlich veränderten Eigenschaften entstehe.
Das Parlament hat das Problem erkannt
Dass im Parlament aktuell das Problem der Zollbegünstigungen
für Teiglinge diskutiert wird, findet Urs Wegmann, der auch im Vorstand des
Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes ist, «einen Schritt in die
richtige Richtung.» Einerseits, um ein Zeichen zu setzen, andererseits, «um
unser Recht auch zu nutzen, mehr Zoll aufzuschlagen und damit die gesamte
inländische Wertschöpfungskette zu schützen», so der Kenner der Schweizer
Getreideszene im Podcast.
Interview mit den zuständigen Bundesämtern
«Der Vorwurf des Schlupflochs im Zollsystem ist keine Polemik»
Wie hat sich die Menge importierter Teiglinge in den letzten Jahren verändert, wieso unterscheiden sich der Grenzschutz für Brotgetreide und jener für Teiglinge, und wieso gibt es für Importe aus EU-Ländern «Spezialregeln»? Diese und weitere Fragen beantworten uns vier verschiedene Schweizer Bundesämter im Interview.
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Schweizer und jede Schweizerin konsumiert durchschnittlich zwischen 50 und 70 Gipfeli pro Jahr.
- Für Detailhändler ist es am einfachsten und günstigen, ein Gipfeli und Fertigbackwaren aus dem Ausland zu importieren und vor dem Verkauf zu backen.
- Je stärker verarbeitet ein Getreideprodukt, desto geringer sind die Zölle beim Import.
- Immer mehr Backwaren werden importiert: Zwischen 2010 und 2019 wuchsen die Importe in die Schweiz von 92’000 auf 130’000 Tonnen pro Jahr.
- Deklarationspflicht: Seit Februar 2025 zwingend. Wenn wesentliche Verarbeitungsschritte nicht in der Schweiz stattgefunden, darf nicht «Schweiz» als Produktionsland deklariert werden.
Für den vorliegenden Beitrag wurden folgende Quellen verwendet: