Das neue Stromversorgungsgesetz verändert die energiepolitischen Rahmenbedingungen in der Schweiz grundlegend. Davon ist auch die Landwirtschaft betroffen – indirekt wie direkt.
Der Mantelerlass zum Stromgesetz bildet den zentralen energiepolitischen Rahmen für die künftige Stromversorgung der Schweiz und reagiert auf die Herausforderungen von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und steigendem Strombedarf. Mit einem Bündel von Gesetzesänderungen schafft er neue Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, die stärkere Einbindung dezentraler Produktion sowie neue Modelle für Eigenverbrauch und lokale Stromvermarktung. Die Umsetzung erfolgte schrittweise ab dem 1. Januar 2025 und ab dem 1. Januar 2026.
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