Was sind die grössten Auswirkungen des neuen Energiegesetzes auf Stromproduzenten in der Landwirtschaft?
Mit der Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes wird schweizweit der Referenzmarktpreis Grundlage für die Rückliefervergütung. Dies betrifft sämtliche Photovoltaikanlagen (PVA) ohne Einspeiseförderung. Es muss den Produzenten für die Rücklieferung lediglich noch ein Minimalpreis in Höhe des quartalsweise gemittelten Marktpreises, der sogenannte Referenzmarktpreis, ausbezahlt werden. Diese drastische Umstellung des Rückvergütungssystems stellt die unabhängigen Stromproduzenten vor grosse wirtschaftliche Herausforderungen und es müssen neue innovative Vermarktungslösungen gefunden werden. Der Zusammenschluss zu einer lokalen Eigenverbrauchsgemeinschaft (LEG) bietet hierbei die Möglichkeit, den überschüssig produzierten Strom lokal zu vermarkten.