Die Baudirektion hat zwei Vorschläge für Änderungen des Energiegesetzes (EnerG) in die Vernehmlassung geschickt. Beide drehen sich um die Förderung der Solarstrom- und Solarwärmeerzeugung. Die eine bezieht sich jedoch nur auf Dächer in der Bauzone.
Einerseits hat die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) aufgrund einer parlamentarischen Initiative einen Entwurf für eine Änderung des EnerG erarbeitet. Die Initiative verlangt eine erweiterte Pflicht für den Bau von Solarstrom- und Solarwärmeanlagen. Fast in das gleiche Horn blies eine Motion aus dem Kantonsrat, die den Regierungsrat beauftragte, eine inhaltlich sehr ähnliche Änderung auszuarbeiten. Deshalb kamen beide Vorlagen gemeinsam in die Vernehmlassung. Da sich der Änderungsvorschlag der KEVU nur auf die Bauzonen beschränkt, hat der ZBV auf eine Stellungnahme dazu verzichtet.
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