In der Zürcher Gemeinde Marthalen ist eine Diskussion entbrannt, die auf den ersten Blick technisch wirkt, aber alle betrifft: Es geht um die Frage, wie viel Naturschutz sinnvoll ist – und wo die Grenzen liegen, wenn dafür wertvolles Ackerland verloren geht.
Marthalen, ein malerischer Ort im Weinland, steht durch ein Naturschutzprojekt des Kantons seit Längerem im Fokus der Öffentlichkeit. In diesem Projekt sollen in grossem Umfang Fruchtfolgeflächen durch Abhumusierungen zerstört werden. Das heisst: Eine landwirtschaftlich genutzte Fläche soll in eine sogenannte «Trockenwiese» umgewandelt werden. Solche Wiesen sind bewusst nährstoffarm und trocken gehalten, damit seltene Pflanzen und Insekten dort leben können.
Doch um das zu erreichen, müsste die oberste und fruchtbare Bodenschicht entfernt werden. Also wäre der Boden, auf dem heute noch Lebensmittel wachsen, danach für den landwirtschaftlichen Anbau praktisch unbrauchbar. Dieses Vorhaben ist geplant im Gebiet Fleudebüel, gleichzeitig werden im Kiesabbaugebiet von Marthalen – dem sogenannten «Guldiland» – bereits solche ökologischen Ausgleichsmassnahmen geplant. Es drängt sich nun die Frage auf, warum es in einer einzelnen Gemeinde so viele Naturschutzprojekte braucht.
Seit Generationen wachsen auf den Fruchtfolgeflächen im Gebiet Fleudenbühl Nahrungsmittel für unsere Bevölkerung und sie werden seit jeher sorgsam durch die Landwirtinnen und Landwirte gepflegt. Nun soll genau dieser wertvolle Boden abgetragen werden, um so eine Trockenwiese zu schaffen, die neue Lebensräume für verschiedene Pflanzen und Insekten bietet. Der ZBV wehrt sich entschieden gegen diese Abhumusierung, die weder nachhaltig noch verantwortungsvoll erscheint.
Die Fruchtfolgeflächen müssten geschützt werden – und zwar jetzt. Unsere Bevölkerung wächst stetig und daraus resultiert, dass sich auch der Nahrungsmittelbedarf laufend erhöht. Dazu stehen dem Kanton aktuell nicht mehr genügend Fruchtfolgeflächen zur Verfügung. Damit der Selbstversorgungsgrad gehalten oder erhöht werden kann, benötigt die Landwirtschaft jede Are an Fruchtfolgeflächen. An der Delegiertenversammlung des Zürcher Bauernverbandes (ZBV) wurde vor rund einem Jahr eine Resolution verabschiedet, die den Schutz der Fruchtfolgeflächen ins Zentrum stellt. Gefordert wurde, dass solche Flächen für Abhumusierungen tabu sind.
Wann ist's denn genug?
In mehreren Gebieten in Marthalen soll also wertvolle Ackerfläche verschwinden. Beim Gebiet im Guldiland, wo ein Kiesabbaugebiet entstehen soll, geht es um die Schaffung eines Ortes, an dem Kies für die Bauindustrie gewonnen wird. Doch solche Eingriffe in die Landwirtschaft sind an Bedingungen geknüpft: Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 15 Prozent der Fläche anschliessend oder bereits während des Abbaus als Naturschutzgebiet gestaltet werden muss. Eine Vorgabe, welche die Gemeinde Marthalen erfüllt. Diese Flächen entwickeln sich oft zu wertvollen Lebensräumen, etwa für Wildbienen, Heuschrecken oder Schmetterlinge, die trockene und offene Standorte bevorzugen.
Damit stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Warum reicht diese Naturschutzfläche im Guldiland nicht aus? Der Konflikt zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht das berechtigte Anliegen, die Biodiversität zu fördern und dem Rückgang vieler Tier- und Pflanzenarten entgegenzuwirken. Auf der anderen Seite steht das Bedürfnis, genügend fruchtbare Böden für die Landwirtschaft zu erhalten – gerade in einem Land wie der Schweiz, wo solche Flächen begrenzt sind.
Wie es in Marthalen im Fleudebüel weitergeht, ist noch offen. Klar ist aber schon jetzt: Die Diskussion dort ist ein Beispiel für eine grössere Frage, die die Schweiz in Zukunft noch öfter beschäftigen dürfte – nämlich wie sich Naturschutz und Lebensmittelproduktion sinnvoll miteinander vereinbaren lassen. Der ZBV wird sich gegen das Vorhaben in Fleudebüel weiterhin wehren und die nächsten Schritte einleiten, sobald die Bewilligungsphase abgeschlossen ist.