Die Baudirektion hat die Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes (EnerG) eröffnet. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis am 31. Dezember 2024. Der ZBV hat sich mit dem Thema befasst.
Gemäss dem Begleitschreiben des Kantons soll das kantonale Energiegesetz um ein neues Kapitel ergänzt werden: «Bewilligung und Erstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien». Vorgeschlagen wird ein kantonales Plangenehmigungsverfahren, welches die Nutzungsplanung und die Baubewilligung vereint. Das Gesetz betrifft vorderhand Windenergieanlagen, soll jedoch auf weitere Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien ausgeweitet werden können. Die Planungs- und Bewilligungsverfahren für solche Anlagen sollen mit der Gesetzesrevision beschleunigt werden.
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