Mit der neuen Jagdgesetzgebung wurde im Kanton Zürich ein Verbot für Stacheldrahtzäune eingeführt. Einzig zum Schutz von sensitiven oder vor gefährlichen Anlagen (Militär, Flugplätze etc.) darf noch Stacheldraht eingesetzt werden. Bestehende Stacheldrahtzäune müssen bis Ende 2025 fachgerecht entfernt werden.
Stacheldraht, vor allem wenn er eingewachsen ist, stellt für Wildtiere eine grosse Verletzungsgefahr dar und kann bis hin zum langsamen Verenden führen. Das will niemand! Deshalb wurde mit dem neuen Jagdgesetz ein Verbot dieser Zaunart eingeführt.
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