Das Thema Gewässerräume ist seit Jahren ein allgegenwärtiges Thema. Doch warum gibt es diese überhaupt? Ihr Ursprung liegt in den frühen 2000er-Jahren: Damals wurde die Initiative «Lebendiges Wasser» lanciert. Ziel dieser Initiative war es, die Gewässer in der Schweiz grossflächig zu renaturieren. Bei einer Annahme wäre diese Vorlage nur mit enormen Einschränkungen und Kosten umsetzbar gewesen. Um dieser radikalen Vorlage entgegenzuwirken, erarbeitete das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sah eine etappenweise Revitalisierung der Gewässer vor sowie das Konzept der Gewässerräume, um den Raum für Revitalisierungen zu sichern. Daraufhin wurde die Initiative zurückgezogen. Als Folge des Gegenvorschlages wurden das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV) angepasst. Die neuen rechtlichen Grundlagen verpflichten die Kantone, an öffentlichen Gewässern Gewässerräume auszuscheiden und gleichzeitig Revitalisierungsziele zu verfolgen. Im Kanton Zürich wurde bislang nur der GWR im Siedlungsgebiet ausgeschieden. Mit dem laufenden Pilotprojekt beginnt nun auch die Ausscheidung ausserhalb des Siedlungsgebietes. Bei 3600 km Fliessgewässern im Kanton, wird sich dies aber noch über viele Jahre hinziehen.
In absehbarer Zeit beginnt die Ausscheidung der Gewässerräume ausserhalb des Siedlungsgebietes. Dabei gelten komplexe Spielregeln, die im aktuellen Pilotprojekt getestet werden.
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