Die Buntbrache gehört aufgrund ihrer Mehrjährigkeit und der vielfältigen ökologischen Dienstleistungen zu den wertvollsten Biodiversitätsförderflächen. In der Vegetationszeit besteht die Pflege der Brache grossmehrheitlich in der Kontrolle auf Unkräuter und Neophyten. Zwischen dem 1. Oktober und dem 15. März ist ein Schnitt der Buntbrachen erlaubt. Es ist zu empfehlen, jeweils max. die Hälfte der Fläche zu mähen. Bei grösseren Flächen kann die Brache auch in kleinere Abschnitte unterteilt werden, damit unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen. Dies bietet Lebensraum für verschiedenste Kleinlebewesen. Das Mulchen ist zwar erlaubt, sollte aber möglichst gemieden werden, weil dabei ein grosser Teil der Insekten und Kleintiere getötet wird. Das Gleiche gilt für das Mähen mit Aufbereiter. Das Schnittgut muss nicht abgeführt werden. Der Wert des (sauberen) Schnittgutes wird jedoch deutlich erhöht, wenn es als grosse Haufen in der Brache abgelegt wird. Damit dient es vielen Kleintieren als Rückzugsort. Zur weiteren Aufwertung des ökologischen Werts der Brache können Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen oder Sandlinsen angelegt werden.
Auf den geschnittenen Flächen empfiehlt sich eine oberflächliche Bodenbearbeitung, um der Vergrasung vorzubeugen. Dafür kommen eine Federzahnegge oder ein Striegel infrage. Sind Wurzelunkräuter wie Quecken, Ackerkratzdisteln usw. vorhanden, sollte auf die Bodenbearbeitung verzichtet werden, damit diese nicht weiterverbreitet werden.