Haben Sie aber gewusst, dass auch gegenüber blühenden Pflanzen beim Nachbarn, Wohnflächen und öffentlichen Anlagen eine Pufferzone gilt?
Um die Vorgaben des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) zu erfüllen, sind beim Einsatz von PSM Pufferzonen zur Minderung des Abdriftrisikos einzuhalten. Diese sind abhängig vom Gefahrenpotenzial des Produktes. Die Breite des Pufferstreifens ist auf der Etikette als sogenannter Sicherheitssatz (Spe-Satz) definiert und beträgt 3, 6, 20, 50 oder 100 m. Mit driftreduzierenden Massnahmen kann diese Breite reduziert werden. Dafür kommt ein Punktesystem des Bundes zur Anwendung. Ein Abdriftpunkt muss im ÖLN immer eingehalten werden.
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