Am 2. September trafen sich landwirtschaftliche Beraterinnen und Treuhänder der ganzen Schweiz zu einer Weiterbildung zum Thema Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft. Die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht SGAR lud zu diesem Anlass ein.
Eingegangen sind die Dozenten unter anderem auf die Bewilligung von Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaftszone sowie rechtliche Fragen bei der Vermietung von Dachflächen. Bereits vor 2 Jahren wurde in der Raumplanungsverordnung ein neuer Artikel aufgenommen, der das Bewilligungsverfahren für Anlagen in der Landwirtschaftszone vereinfacht. Seither ist es möglich, Agri-PV-Anlagen zu erstellen. Voraussetzung ist, dass diese Anlage entweder zu Versuchs- oder Forschungszwecken erstellt wird oder sich positiv auf die landwirtschaftliche Produktion auswirkt.
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