Für die Vergütung von Wildschäden ist es auf gefährdeten Parzellen erforderlich, geeignete Massnahmen zur Reduktion von Wildschweinschäden anzuwenden und zu unterhalten.
Hierfür wurde vom FJV mit der Neuauflage der Richtlinien ein Massnahmenkatalog für Wildschweinschäden erstellt, der regelmässig aktualisiert werden soll: Neue, wirksame Massnahmen können ergänzt, nicht bewährte oder unwirksame Massnahmen wieder entfernt werden. Die Massnahmen werden in drei Hauptkategorien unterteilt.
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