ABO Umwelt
Kantonales Förderprogramm Direktbegrünung

Entschädigungsansätze

Entschädigungsansätze von Direktbegrünungen
Wer im Kanton Zürich eine Direktbegrünung durchführt, wird finanziell und mit kostenloser Beratung unterstützt. Dies, weil die Direktbegrünung ökologische Vorteile bringt. Details dazu sind im Merkblatt zu finden.

 Zur kostenlosen Beratung bezüglich Direktbegrünung gehören die Beurteilung des Standorts, die Suche einer geeigneten Spenderfläche sowie die Beratung bei der Saatbettvorbereitung, der Schnittgutübertragung und der Erstpflege nach der Ansaat. Zudem wird die Methode mit einem Beitrag von CHF 2000.–/ha (CHF 20.– pro Are) entschädigt. Wenn keine geeignete Spenderfläche gefunden wird, kann nach Absprache auch auf lokales Saatgut zurückgegriffen werden.

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