In der DZV ist der erste Schnittzeitpunkt klar geregelt, abhängig vom BFF-Typ und der Zone, in der eine Fläche liegt. Im Talgebiet ist bekanntermassen der 15. Juni der Tag, an dem die Ökoflächen das erste Mal gemäht werden dürfen. Dies ist jedoch nicht immer sinnvoll. Wenn innerhalb kürzester Zeit sämtliche Ökoflächen in einer Region geschnitten werden, ist dies nicht unbedingt ideal für die Biodiversität. Generell kann die Flora und Fauna von einem abweichenden Schnittzeitpunkt profitieren. Gerade wenn die Möglichkeit eines gestaffelten Schnittzeitpunktes genutzt wird. Dabei wird ein Teil der Wiese früher gemäht, ab ca. 20. Mai, der restliche Teil 6–8 Wochen später. Beim Schnitt des zweiten Teils stehen dann bereits wieder Blüten aus der erstgeschnittenen Fläche als Nahrung für Insekten zur Verfügung. Je nach Standort kann ein früher Schnitt aber auch schaden, z.B. wenn bodenbrütende Vögel in der Fläche sind. Darum braucht es Einzelfallbetrachtungen.
Der Schnittzeitpunkt von BFF ist in der DZV klar geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch abweichende Schnittzeitpunkte möglich. Für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Zürich gelten dabei unterschiedliche Regeln.
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