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Chlorothalonil-Urteil 2026

Differenzierung bei Metaboliten bringt Teilerfolg

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den bereits 2019 verfügten Entzug der Zulassung für chlorothalonilhaltige Pflanzenschutzmittel. Bild: Adobe Stock
Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2026 über den Entzug der Zulassung für Chlorothalonil entschieden. Während das Verbot bestehen bleibt, stärkt das Urteil gleichzeitig eine differenzierte, wissenschaftsbasierte Bewertung von Abbauprodukten.

Mit seinem Urteil vom 12. März 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) einen langjährigen Rechtsstreit um das Fungizid Chlorothalonil vorerst entschieden. Die Richter bestätigten den bereits 2019 verfügten Entzug der Zulassung für chlorothalonilhaltige Pflanzenschutzmittel und wiesen die Beschwerde von Syngenta zurück. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob das vom Bundesamt für Landwirtschaft verhängte Verbot rechtmässig war. Dieses hatte die Zulassung von Chlorothalonil-Produkten im Dezember 2019 mit sofortiger Wirkung widerrufen – ohne Übergangsfrist für Verkauf oder Aufbrauch bestehender Lagerbestände. Grundlage dafür waren Hinweise, dass Abbauprodukte des Wirkstoffs ins Grund- und Trinkwasser gelangen und dort gesundheitliche Risiken verursachen könnten. 

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