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Wildschweinschäden

Massnahmen zur Verhinderung von Wildschweinschäden

Die Wildschweinschäden im Kanton Zürich sind je nach Gebiet unterschiedlich, aber wie hier in Glattfelden teilweise enorm. Bild: ZBV
Wildschweine verursachen im Kanton Zürich regelmässig Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Umso wichtiger ist eine wirksame Prävention. Zum Schutz der Kulturen wird häufig auf Zäune gesetzt. Doch es sind auch andere Methoden möglich.

Die rechtliche Grundlage verpflichtet Bewirtschafter, auf gefährdeten Flächen geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen. So können im besten Fall Schäden verhindert werden, der Schutz der Felder ist aber auch eine Voraussetzung für den Erhalt von Entschädigungen für verursachte Schäden. Entscheidend ist das richtige Timing. Wildschäden treten nicht gleichmässig über das Jahr auf. Im Winter sind v.a. die Wiesen gefährdet. Bei Mais und Getreide steigt das Risiko direkt nach der Aussaat und kurz vor der Milchreife deutlich an. Kartoffeln zeigen Schäden vor allem nach der Pflanzung, während Zuckerrüben v.a. im Mai und Juni attraktiv für Wildschweine sind. Das wichtige dabei: die Kulturen müssen nur in diesen Hauptschadenszeiten geschützt werden. Tritt ein Schaden ausserhalb dieser Zeitfenster auf und die Kulturen waren nicht geschützt, erfolgt keine Kürzung.

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