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QII-Hochstamm-Obstgärten benötigen neu zwingend Strukturen 

Asthaufen aus Material vom Obstbaumschnitt. Auflagen: Mindesthöhe: 0,5 m, Mindestfläche 4 m2; Pufferstreifen von 0,5 m; keine Düngung und Pflanzenschutzmittel. Bild: ALN
Ab 2025 sind Strukturen für Hochstamm-Obstgärten Pflicht, um die Qualitätsstufe II (QII) zu erreichen. Diese Neuerung wird erstmals bei der nächsten QII-Kontrolle geprüft.

Bisher genügte entweder eine Zurechnungsfläche (ZRF) mit QII oder es mussten Strukturen angelegt werden, um den QII-Beitrag auszulösen. Ab 2025 braucht es für einen QII-Hochstamm-Obstgarten sowohl eine ZRF als auch Strukturelemente. Die Umsetzung dieser Neuerung ist für alle neuen Verträge verpflichtend. Somit müssen alle Obstgärten, deren Verträge 2017 starteten, bei der 2025 anstehenden QII-Kontrolle Strukturen aufweisen, um auch weiterhin die QII-Kriterien zu erfüllen. Für laufende QII-Verträge ist das Anlegen von Strukturen noch nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. In welchem Jahr der QII-Vertrag abläuft, ist im Agriportal unter «Meine Dokumente» im Flächenverzeichnis Kulturen ersichtlich. Ziel dieser Änderung ist, die ökologische Qualität der Hochstamm-Obstgärten und ihrer Umgebung weiter zu erhöhen.

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