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QII-Hochstamm-Obstgärten benötigen neu zwingend Strukturen 

Asthaufen aus Material vom Obstbaumschnitt. Auflagen: Mindesthöhe: 0,5 m, Mindestfläche 4 m2; Pufferstreifen von 0,5 m; keine Düngung und Pflanzenschutzmittel. Bild: ALN

QII-Hochstamm-Obstgärten benötigen neu zwingend Strukturen 

Ab 2025 sind Strukturen für Hochstamm-Obstgärten Pflicht, um die Qualitätsstufe II (QII) zu erreichen. Diese Neuerung wird erstmals bei der nächsten QII-Kontrolle geprüft.
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