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In 3 Pilotgemeinden werden Gewässerräume ausgeschieden

Gewässerräume – wie geht es weiter?

Auch bei Kleingewässern soll ein mindestens 11 m breiter Gewässerraum ausgeschieden werden. Bild: ZBV
Innerhalb der Siedlungsräume werden seit 2018 Gewässerräume ausgeschieden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, dennoch laufen die Vorbereitungen für die Ausscheidung ausserhalb des Siedlungsgebietes, also im Landwirtschaftsgebiet.

Die Ausscheidung von Gewässerräumen (GewR) geht auf die Initiative «Lebendiges Wasser» (Renaturierungs-Initiative) von 2006 zurück. Die Initianten forderten umfassende Revitalisierungsmassnahmen an allen beeinträchtigten Gewässern. Die Initiative kam mit 160 000 Unterschriften zustande. Da das Anliegen der Vorlage nicht umsetzbar schien, erarbeitete das Parlament einen Gegenvorschlag, der das Instrument der GewR hervorbrachte. Die Initiative wurde zurückgezogen und mit der Überarbeitung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes wurden die GewR 2011 gesetzlich verankert.

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