Der Bundesrat hat im Februar das zweite Paket der Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten und neue Regelungen zu Minimalvergütungen und lokalen Energiegemeinschaft bringen.
Im Rahmen des aktuellen Verordnungspaketes wurden mehrere Massnahmen zur Stärkung der dezentralen Stromproduktion und zur fairen Einspeisevergütung eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Minimalvergütungen für eingespeisten Strom, die Förderung von lokalen Elektrizitätsgesellschaften (LEG) sowie neue Regelungen zur Flexibilität und Netznutzung.
Kommentare werden geladen